Schulkonferenz

Die Schulkonferenz am Christian von Mannlich-Gymnasium

Teilnehmer der Schulkonferenz sind

Lehrervertreter Elternvertreter Schülervertreter
Frau Bickelmann Herr Dr. Frego Amira Alrjoub
Herr Denkinger Frau Meyer-Barton Ronja Biran
Herr Peters (Schulleiter) Herr Nihalani Konstantin Franke
Herr Wagner Herr Dr. Sauer Beatrice Zitlau

Deren Stellvertreter sind

Lehrervertreter Elternvertreter Schülervertreter
Frau Buchholz Herr Kühn  
Frau Busch Frau Nihalani  
Herr Dr. Holzer (Stv. Schulleiter) Frau Schreiner  
Frau Schneider Herr Wilhelm  

Aufgaben der Schulkonferenz

Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) geregelt. Allgemein soll die Schulkonferenz gemeinsam interessierende Fragen des Schullebens der Schule zu erörtern und den jeweils zuständigen Gremien der Schule Vorschläge zu unterbreiten. Sie berät und beschließt beispielsweise über:

allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Ordnung in der Schule, insbesondere Aufstellung einer Hausordnung sowie die regelmäßige Anfangszeit des täglichen Unterrichts,

Grundsätze für Art und Umfang der Hausaufgaben sowie für die Zeitplanung für die Klassenarbeiten,

Angebot freiwilliger Unterrichtsveranstaltungen,

besondere Veranstaltungen der Schule, insbesondere Veranstaltungspläne für Schulwanderungen, Lehrfahrten und Schullandheimaufenthalte,

Maßnahmen der Schule zur Schulwegsicherung, insbesondere Schulwegpläne und Einsatz von Schülerlotsinnen und Schülerlotsen sowie Anträge in diesen Angelegenheiten an die zuständigen Behörden,

Zusammenarbeit der Schule mit den Schulträgern, den Schulen der Schulregion, den Kirchen, dem Jugendamt, den Kammern sowie Berufsverbänden und der Berufsberatung,

Vorschläge zur Entwicklung, Gliederung und Änderung der Schule,

Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen, von abweichenden Organisationsformen des Unterrichts und abweichende Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung.

Anträge auf Zuteilung von Haushaltsmitteln für sächliche Ausgaben sowie zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs und zur Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel,

Vorschläge für Baumaßnahmen.

 Die Schulkonferenz soll in Konfliktsituationen, die im Schulleben entstanden sind, vermittelnd tätig werden.