Schulkonferenz
Die Schulkonferenz am Christian von Mannlich-Gymnasium
Teilnehmer der Schulkonferenz sind
- die Schulleiterin oder der Schulleiter oder die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter,
- drei von der Gesamtkonferenz aus dem Kreis ihrer stimmberechtigten Mitglieder gewählte Lehrkräfte und Lehrhilfskräfte,
- vier von der Elternvertretung aus ihrer Mitte gewählte Erziehungsberechtigte, darunter die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule,
- vier von der Schülervertretung aus ihrer Mitte gewählte Schülerinnen und Schüler, wobei sich darunter die Schülersprecherin oder der Schülersprecher der Schule befinden muss und mindestens eine oder einer der gewählten Schülerinnen und Schüler der Unterstufe (Klassenstufen 5 – 7) angehören können und die Übrigen mindestens der Klassenstufe 8 angehören.
An den Sitzungen der Schulkonferenz sollen eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers mit beratender Stimme teilnehmen.
Aufgaben der Schulkonferenz
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) geregelt. Allgemein soll die Schulkonferenz gemeinsam interessierende Fragen des Schullebens der Schule zu erörtern und den jeweils zuständigen Gremien der Schule Vorschläge zu unterbreiten. Sie berät und beschließt beispielsweise über:
- allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Ordnung in der Schule, insbesondere Aufstellung einer Hausordnung sowie die regelmäßige Anfangszeit des täglichen Unterrichts,
- Grundsätze für Art und Umfang der Hausaufgaben sowie für die Zeitplanung für die Klassenarbeiten,
- Angebot freiwilliger Unterrichtsveranstaltungen,
- besondere Veranstaltungen der Schule, insbesondere Veranstaltungspläne für Schulwanderungen, Lehrfahrten und Schullandheimaufenthalte,
- Maßnahmen der Schule zur Schulwegsicherung, insbesondere Schulwegpläne und Einsatz von Schülerlotsinnen und Schülerlotsen sowie Anträge in diesen Angelegenheiten an die zuständigen Behörden,
- Zusammenarbeit der Schule mit den Schulträgern, den Schulen der Schulregion, den Kirchen, dem Jugendamt, den Kammern sowie Berufsverbänden und der Berufsberatung,
- Vorschläge zur Entwicklung, Gliederung und Änderung der Schule,
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen, von abweichenden Organisationsformen des Unterrichts und abweichende Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung.
- Anträge auf Zuteilung von Haushaltsmitteln für sächliche Ausgaben sowie zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs und zur Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel,
- Vorschläge für Baumaßnahmen.
Die Schulkonferenz soll in Konfliktsituationen, die im Schulleben entstanden sind, vermittelnd tätig werden.